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Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Regionalwerks Bodensee
Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Regionalwerks Bodensee

Photovoltaikanlagen

Sie haben Interesse an einer eigenen Photovoltaikanlage (PV)?
Dann folgen Sie bitte unserem PV-Fahrplan:


  1. Informieren Sie sich bei einer Fachfirma über die Möglichkeiten der Montage einer PV-Anlage auf Ihrem Gebäude (Zustand des Daches, Statik, Befestigungsmöglichkeiten, Dachausrichtung, zu erwartender Ertrag usw.).

  2. Erteilen Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber einen Auftrag zur Durchführung von Netzuntersuchungen und Netzberechnungen.
    Bitte legen Sie einen Lageplan und das Auswahlblatt zum Messkonzept bei.

    Ist der Anlagenbetreiber nicht zugleich der Grundstuckseigentümer legen Sie bitte noch die Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers bei.

    Hinweis: Das Versorgungsgebiet des Regionalwerks Bodensee GmbH Co. KG umfasst die Gemeinden Eriskirch, Kressbronn, Langenargen, Meckenbeuren, Oberteuringen und Tettnang mit Ausnahme einiger Teilorte und Wohnplätze

  3. Nach der positiven Durchführung der Netzberechnung erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Ausführungsfreigabe. Ziel der Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG ist es, innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Auftrages zur Netzberechnung diese Ausführungsfreigabe an Sie zu versenden.

  4. Erteilen Sie Ihrer Fachfirma den Auftrag zur Montage der PV-Anlage.

  5. Nach Fertigstellung der Anlage reichen Sie uns bitte die auf der Ausführungsfreigabe geforderten Unterlagen ein.

  6. Einer unserer Mitarbeiter wird sich bei Ihnen zur Plombierung und Benummerung des Einspeisezählers melden und diese vornehmen.

  7. Sind alle Unterlagen vollständig und der Zähler plombiert, erhalten Sie von uns einen Einspeisevertrag  mit Abschlagsberechnung zugesandt.

  8. Liegt uns Ihr unterschriebener Einspeisevertrag vor, erhalten Sie am 15. des Folgemonates Ihre erste Abschlagszahlung.

  9. Die Jahresendabrechnung erfolgt zum 31.12. Eine automatische Anpassung des Abschlags ist nicht vorgesehen.


Bitte reichen Sie nach Fertigstellung der PV-Anlage folgende Unterlagen ein:

  1. Farbbilder der Anlage (Module, Wechselrichter, Zählerplatz)
  2. Datenblatt Module
  3. Datenblatt Wechselrichter
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigung für Wechselrichter
  5. Konformitätserklärung
  6. Übersichtsschaltbild mit Phasenaufteilung
  7. Datenerfassungsblatt  Photovoltaikanlage
  8. Fertigstellungsanzeige – Fertigmeldung
  9. Inbetriebsetzungsprotokoll
  10. Einbaubericht kundeneigener Zähler (wenn eingebaut)
  11. Meldung an die Bundesnetzagentur
  12. Bestätigung der Meldung an die BNetzA mit Registrierungsnummer
    (kann nachgereicht werden)

Folgende Unterlagen sind beim Finanzamt einzureichen:

Rechnungskopie und eine Kopie des Stromeinspeisevertrages

Bei Ehegatten ist es wichtig, dass die Anschrift auf der Rechnung und der Vertragsabschließende im Stromeinspeisevertrag identisch sind.

Zur Überbrückung (bis der Einspeisevertrag vorliegt) kann auch eine schriftliche Bestätigung über die Unternehmerschaft eingereicht werden. Diese sollte die Daten des PV-Betreibers enthalten und die Information, dass der Strom ins Stromnetz eingespeist wird.


Zählerplätze:


Im Netzgebiet des RWB dürfen keine eHZ montiert werden. Zählerplätze sind mit Zählerkreuz (Dreipunktbefestigung) für herkömmliche Zähler auszustatten.

Für Wärmepumpen werden 1-Tarifzähler und Tarifschaltgerät (für Sperrzeiten) benötigt. Für das Tarifschaltgerät ist ein eigener Platz vorzusehen. Im oberen Anschlussraum des Zählerplatzes dürfen aus Erwärmungsgründen keine Stromkreisverteiler untergebracht werden. Die Anbringungshöhe von Zählerplätzen (nicht weniger als 0,80m und nicht mehr als 1,80m bis Mitte der Mess- und Steuereinrichtung) ist unbedingt einzuhalten, da ansonsten die Montage der Mess- und Steuereinrichtungen nicht erfolgen kann.

Weitere Informationen

Bauherrenbroschüre