
Sie haben Interesse an einer eigenen Photovoltaikanlage (PV)?
Dann folgen Sie bitte unserem PV-Fahrplan:
Bitte reichen Sie nach Fertigstellung der PV-Anlage folgende Unterlagen ein:
Folgende Unterlagen sind beim Finanzamt einzureichen:
Rechnungskopie und eine Kopie des Stromeinspeisevertrages
Bei Ehegatten ist es wichtig, dass die Anschrift auf der Rechnung und der Vertragsabschließende im Stromeinspeisevertrag identisch sind.
Zur Überbrückung (bis der Einspeisevertrag vorliegt) kann auch eine schriftliche Bestätigung über die Unternehmerschaft eingereicht werden. Diese sollte die Daten des PV-Betreibers enthalten und die Information, dass der Strom ins Stromnetz eingespeist wird.
Im Netzgebiet des RWB dürfen keine eHZ montiert werden. Zählerplätze sind mit Zählerkreuz (Dreipunktbefestigung) für herkömmliche Zähler auszustatten.
Für Wärmepumpen werden 1-Tarifzähler und Tarifschaltgerät (für Sperrzeiten) benötigt. Für das Tarifschaltgerät ist ein eigener Platz vorzusehen. Im oberen Anschlussraum des Zählerplatzes dürfen aus Erwärmungsgründen keine Stromkreisverteiler untergebracht werden. Die Anbringungshöhe von Zählerplätzen (nicht weniger als 0,80m und nicht mehr als 1,80m bis Mitte der Mess- und Steuereinrichtung) ist unbedingt einzuhalten, da ansonsten die Montage der Mess- und Steuereinrichtungen nicht erfolgen kann.