Einspeiser werden

Anmelden einer Photovoltaikanlage

Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen mit einer Photovoltaik-Anlage? Wir zeigen Ihnen, welche Schritte von der Beantragung bis zur Auszahlung der Einspeisevergütung dazu erforderlich sind. Dabei ist die richtige Vorbereitung das A und O. Deshalb haben wir alle wichtigen Informationen hier für Sie zusammengestellt. Und sollten noch Fragen offen bleiben: Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. 

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Projekt

Anfrage

Schriftliche Anmeldung ihrer Erzeugungsanlage und/oder ihres Speichers.

Einspeisezusage

Fällt die Prüfung der Netzverträglichkeit positiv aus, erhalten Sie eine Zusage von uns.

Beauftragung Zählereinbau

Einbau bzw. Austausch des Zählers und Anzeige der Inbetriebsetzung. 

Inbetriebnahme

Fachgerechten Montage bestätigen und PV-Anlage offiziell registrieren.

Damit wir Ihre PV-Anlage sicher in unser Stromnetznetz integrieren können, nehmen wir zunächst eine Netzverträglichkeitsprüfung vor. Dabei beurteilen wir, ob eine Netzverstärkung durch die Einspeisung der geplanten Anlagenleistung notwendig ist. Bei Anlagen größer als 30 kW ist die Netzverträglichkeitsprüfung kostenpflichtig, falls die Anlage nicht realisiert wird. 

Diese Unterlagen werden für die Anfrage benötigt

Für die Netzverträglichkeitsprüfung benötigen wir rechtzeitig eine schriftliche Anfrage von Ihnen mit folgenden Informationen und Dokumenten:

  • das Anfrageformular PV-Anlage (PDF, 72 KB)
  • das Messkonzept der Anlage
  • einen Lageplan mit Grundstücksgrenzen, Anlagenstandort und eventuell bereits vorhandenen Anlagen im Maßstab 1:500 oder größer

Vorlagen für das Messkonzept

Für die Eingabe des Messkonzeptes haben wir hier eine Auswahl an Vorlagen zusammengestellt:

Noch ein Tipp: einen maßstabsgerechten Lageplan erhalten Sie bei Ihrer Kommune.

Bitte beachten Sie: Alle Formulare müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. 

Das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung ist positiv ausgefallen? Dann erhalten anschließend eine Einspeisezusage von uns. Darin informieren wir Sie auch darüber, welcher Netzverknüpfungspunkt für die Erzeugungsanlage vorgesehen ist.

Erweiterung der Netzkapazitäten

Sollte es notwendig sein die Netzkapazitäten zu erweitern, informieren wir Sie über die geplanten Maßnahmen. Besprechen Sie das Ergebnis der Prüfung mit Ihrem Elektroinstallateur, denn eventuell müssen auch von ihm Maßnahmen vorgenommen werden.

Die Einspeisezusage und den Netzverknüpfungspunkt reservieren wir sechs Monate für Sie.

Bevor die PV-Anlage in Betrieb gehen kann muss noch der Zähler eingebaut bzw. ausgetauscht werden. Senden Sie uns dazu bitte die folgenden Formulare. Bitte beachten Sie dabei, dass für jeden Zähler ein separater Antrag gestellt werden muss. 

Wichtige Voraussetzungen

Wichtig zu wissen ist, dass Art und Zustand des Zählerschrankes maßgeblich dazu beitragen, ob wir einen Zähler einbauen können und und die Anlage somit vollständig in Betrieb gehen kann. Dabei orientieren wir uns an der VDE AR N 4100. Anlagen mit einer größer 5 kWp installierter Dachleistung benötigen einen netzseitigen- und anlagenseitigen Anschlussraum von 300 mm Höhe. Der anlagenseitige-Anschlussraum sollte nicht für mehr als 3 Stromkreise zur Absicherung benutzt werden. Bei Anlagen ab 7 kWp ist ein APZ-Feld wünschenswert, aber nicht unbedingt notwendig, sofern der bestehende Schrank die sonstigen Vorgaben erfüllt.

Eine weitere Voraussetzung ist der Einbau eines SLS-Schalters und Überspannungsschutz

Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular

Mit dem Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular informiert uns Ihr Elektroinstallateur, dass der Zählerplatz fertiggestellt ist. Wenn Sie das  Regionalwerk mit dem Zählerwechsel und/oder einem Zählereinbau beauftragen möchten, nutzen Sie dafür ebenfalls dieses Formular.

Zählerwechsel

Wenn ein Zähler ausgetauscht oder eingebaut werden muss, schicken Sie uns zusätzlich einen Auftrag zum Zählerwechsel.

  • Auftrag für Zähler-/Gerätewechsel (PDF, 82 KB)

Netzsicherheitsmanagement

Benötigt Ihre Anlage ein Netzsicherheitsmanagement, wird sie mit unserem Lastmanagement ausgerüstet. Für den Einbau benötigen wir das Formular 

Desweiteren senden Sie bitte dieses Formular ausgefüllt an uns, bevor wir mit dem Zählerwechsel für Ihre PV-Anlage beginnen können:

Wenn uns alle Dokumente vorliegen, vereinbaren wir telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihnen zur Inbetriebnahme ihrer PV-Anlage.

Jetzt sind Sie fast am Ziel: Sobald der Zähler montiert ist, kann Ihr Elektriker die PV-Anlage in Betrieb nehmen. Die fachgerechte Montage bestätigen Sie bitte mit den folgenden Dokumenten:

Folgende Dokumente benötigen wir für eine erfolgreiche Inbetriebnahme:

  • Übersichtsplan der gesamten Erzeugungsanlage
    Die Schemazeichnung muss alle schutzrelevanten Komponenten, die Technik für das Einspeisemanagement sowie die Installation vom Modul zum Netzverknüpfungspunkt enthalten.
  • Marktstammdatenregister
    Bitte registrieren Sie Ihre Erzeugungsanlage und den Stromspeicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und lassen Sie uns die Bestätigung zukommen.
    >> www.marktstammdatenregister.de
  • Fotos der Photovoltaikanlage
    Auf den Fotos muss die gesamte Anlage, inkl. Module und Wechselrichter, erkennbar sein.

Anlagen mit Speichersystem

Nach Inbetriebnahme des Speichersystems reichen Sie bitte das vollständig ausgefüllte Datenblatt Speichersystem sowie das Herstellerdatenblatt des Speichers ein.

Einspeisevergütung

Sind alle Unterlagen vollständig und der Zähler plombiert, erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben. Beigelegt ist dem Brief eine Rückantwort, mit der Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen und den Zahlungsmodus für die Auszahlung der Umsatzsteuer wählen können. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Regelbesteuerung von 19% und einer Kleinunternehmerregelung ohne Besteuerung. Liegt uns Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Rückantwortschreiben vor, erhalten Sie am 15. des Folgemonates Ihre erste Abschlagszahlung.

Die Ablesung der Zählerstände erfolgt zum Jahresende. Die Zähler werden in der Regel von Ablesepersonal direkt abgelesen oder per Ablesekarte bei Ihnen abgefragt.
Die Jahresendabrechnung erfolgt zum 31.12. Eine automatische Anpassung des Abschlags ist nicht vorgesehen.

Häufige Fragen, unsere Antworten

Um den Bearbeitungsstand Ihrer Neuanlage zu erfragen, schreiben Sie uns eine E-Mail an team.eeg-kwkg@rw-bodensee.de oder rufen Sie uns an unter Telefon 07542 9379-166. Halten Sie bitte die Meldenummer Ihrer Anlage aus der Einspeisezusage bereit.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an team.eeg-kwkg@rw-bodensee.de oder rufen uns an unter Telefon 07542 9379-166. Halten Sie bitte die Meldenummer Ihrer Anlage aus der Einspeisezusage bereit.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater, ob Sie berechtigt sind, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Falls ja, schreiben Sie uns eine Nachricht an team.eeg-kwkg@rw-bodensee.de. Teilen Sie uns bitte die Vertragskontonummer mit und das Datum, ab wann Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten.

Um eine korrekte Abrechnung erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen die Zählerstände zum 31. Dezember. Diese können Sie ganz einfach und schnell per Online-Formular übermitteln. 
>> Zählerstand mitteilen

Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Thomas Harwardt
Team Netzbau
Telefon +49 7542 9379-166
E-Mail schreiben

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