Umzugsservice

Strom und Gas ummelden

Neue Fristen für An-, Ab- und Ummeldungen

Sie wollen umziehen? Dann nehmen Sie Ihren Nr. 1 - Tarif für Strom oder Gas doch einfach mit. Melden Sie uns Ihren Umzug und wir erledigen den Rest. Bitte beachten Sie dabei, uns rechtzeitig zu informieren: Spätestens 1 Woche vor dem Auszug aus Ihrer alten Wohnung und eine Woche vor dem Einzug in die neue Wohnung. Eine rückwirkende Bearbeitung der An- oder Abmeldung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Damit der Wechsel reibungslos klappt, wird die sog. Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) benötigt, die der Verbrauchsstelle – also der Wohnung – zugeordnet ist. Diese MaLo-ID steht, wie auch die Zählernummer, auf der Stromrechnung. 

Die neuen Fristen gelten ab Juni 2025 und sind besonders bei Umzügen und Eigentumswechseln zu beachten. Innerhalb eines Werktages sollen Kunden damit Klarheit erlangen, ob und zu welchem Datum der Lieferantenwechsel vollzogen wird. 

Neue Regelungen bei Ein- und Auszug

Umzug rechtzeitig ankündigen

Ab Juni 2025 müssen Sie spätestens 1 Woche vor dem Wochnungswechsel über Ihren Auszug informieren. Dies können Sie einfach und überquem über das 
> Kundenportal

Rückwirkende Bearbeitung nicht möglich

Halten Sie die Frist nicht ein, entstehen unnötige Kosten. Denn rückwirkend können wir Ihre An- oder Abmeldung aus gesetzlichen Gründen nicht bearbeiten. 

Rechtzeitig anmelden, um Streitigkeiten zu vermeiden

Auch beim Einzug in die neue Wohnung gilt: Ohne eine rechtzeitige Anmeldung spätestens eine Woche vor dem Einzug wird Ihr Verbrauch dem Vormieter oder dem Eigentümer in Rechnung gestellt. 

So vermeiden Sie beim Umzug unnötige Energiekosten

Sie ziehen um und möchten weiterhin Ihren Strom und Gas vom Regionalwerk Bodensee erhalten? Dann sieht der Umzugsprozess so aus. 

Vor Aus- und Einzug

Sie informieren uns mindestens  1 Woche vor Ihrem geplanten Umzug - per E-Mail, schriftlich oder ganz bequem über unser Kundenportal. Dabei geben Sie an: 

  • das Auszugsdatum / Einzugsdatum
  • die Zählernummer und MaLo-ID der alten Wohnung/ neuen Wohnung 

Gleichzeitig teilen Sie uns bei Auszug die Adresse der neuen Wohnung mit. Wenn wir alle Daten ihrer neuen Verbrauchsstelle erhalten haben, schicken wir Ihnen eine schriftliche Vertragsbestätigung zu mit der neuen Vertragskontonummer. 

Finden Sie das passende Strom- oder Gasprodukt für Ihr neues Zuhause.

Am Tag des Auszugs

Lesen Sie in der alten Wohnung den aktuellen Zählerstand ab und teilen Sie uns diesen spätestens am Tag der Übergabe schriftlich oder per E-Mail mit. Damit wird die Abrechnung für die alte Wohnung abgeschlossen.

Am Tag des Einzugs

Lesen Sie den Zählerstand der neuen Wohnung ab und teilen Sie uns diesen schriftlich oder per E-Mail mit. Wir benötigen auch die Zählernummer und die MaLo-ID der neuen Wohnung, um den Stromverbrauch korrekt zuordnen zu können. Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter, Ihrem Vermieter oder Ihrem Netzbetreiber. Sie erhalten dann von uns eine Vertragsbestätigung.

Nach dem Einzug

Wir sorgen dafür, dass der Vertrag für die neue Wohnung ohne Unterbrechung weiterläuft. Wenn Sie alle Informationen rechtzeitig und korrekt übermittelt haben, sind keine weiteren Schritte notwendig. 

Anbieterwechsel mit Angabe der MaLo-ID

Noch etwas gilt es ab Juni 2025 zu beachten: Beim Wechsel des Energieanbieters ist künftig die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) verpflichtend - eine eindeutige Nummer, die eine Verbrauchsstelle für Strom oder Gas in Deutschland kennzeichnet. Sie stellt sicher, dass der Strom- und Gasvertrag der richtigen Verbrauchsstelle zugeordnet wird. 

Wichtig: Kündigungsfrist und Laufzeit Ihres Stromvertrags gelten auch weiterhin - die neue Möglichkeit des schnellen Lieferantenwechsels innerhalb eines Werktags hat darauf keinen Einfluss. Die neue Regelung bezieht sich auf die Bearbeitungsfirst Ihres Antrags durch den Stromlieferanten. 

Alles Wichtige zur MaLo-ID

  •   Sie besteht aus 11 Ziffern und wird vom Netzbetreiber vergeben.
  • Sie bleibt immer gleich, auch wenn Sie den Anbieter wechseln.
  • Sie finden die MaLo-ID auf der Energierechnung.

Das wollen andere Kunden wissen

Eine Anmeldung kann persönlich oder schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) vorgenommen werden.  Dazu benötigen wir folgende Daten

  • Ihre persönlichen Daten
  • Zählernummer und Zählerstände zur Übergabe
  • Wenn eine Einzugsermächtigung gewünscht wird, ihre Bankdaten
  • Abschlagswunsch
  • Hauseigentümer (Vermieter)
  • Per persönlicher Anmeldung im Kundencenter den Personalausweis

Ihren Umzug melden Sie uns am besten so früh wie möglich, spätestens jedoch 1 Woche vor dem Wochnungswechsel. Dies können Sie einfach und überquem über das 
> Kundenportal

Wenn Sie weiterhin mit Gas des Regionalwerk Bodensee versorgt werden möchten, prüfen wir gerne, ob unser Gas in Ihrem neuen Zuhause verfügbar ist. Oder Sie nutzen unseren Preisrechner: einfach die Verfügbarkeit prüfen und Abschläge berechnen lassen.
> Preisrechner

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Die Änderungen wurden eingeführt, um den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und die technische Abwicklung von Anbieterwechseln zu beschleunigen, sodass diese innerhalb von 24 Stunden erfolgen können.

Wenn Sie vergessen,  sich vor Ihrem Umzug bei Ihrem Stromlieferanten abzumelden, und es meldet sich auch kein Nachmieter auf den Zähler an, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen – auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Stromverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird. 

Wenn wir nicht eine Woche vor Einzug eine Anmeldung erhalten, beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. Im Grundversorgungstarif gilt jedoch eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Ihr Verbrauch wird Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Darum: Vermeiden Sie Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer und melden Sie sich rechtzeitig an.

Lesen Sie am Tag des Einzugs den Zählerstand der neuen Wohnung ab und teilen Sie uns diesen schriftlich oder per E-Mail mit. Wir benötigen auch die Zählernummer und die MaLo-ID der neuen Wohnung, um den Stromverbrauch korrekt zuordnen zu können. Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter, Ihrem Vermieter oder Ihrem Netzbetreiber. 

Alternativ können Sie die Zählerstände direkt online über das Kundenportal melden - einfach Zählernummer und Vertragskonto bereit halten und dazugehörigen Zählerstand ablesen. Eintragen im Kundenportal, fertig!
>> Zählerstand melden

Strom- und Gaszähler werden von links nach rechts abgelesen, nur die Stellen vor dem Komma sind relevant.

Optimalerweise lesen Sie den Zähler mit Ihrem Nachmieter und/oder Ihrem Hausverwalter ab und halten den Zählerstand in einem gemeinsamen Übergabeprotokoll fest.

Fragen zur MaLo ID

Überprüfen Sie Ihre letzte Energierechnung: Die 11-stellige MaLo-ID ist im Rechnungskopf aufgeführt.

Nein, die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift. 

Ab dem 6. Juni 2025 wird die Angabe der MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) verpflichtend für jeden Stromanbieterwechsel sowie für An-, Ab- und Ummeldungen eines Energieliefervertrags. Ohne die MaLo-ID kann der Wechsel Ihres Stromvertrags nicht korrekt durchgeführt werden, da sie die Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert und die Kommunikation zwischen Versorgern und Netzbetreibern ermöglicht.

Falls Sie die MaLo-ID nicht angeben, wird der Anbieterwechsel entweder abgelehnt oder verzögert, da die Zählernummer oder andere Angaben ab diesem Datum nicht mehr ausreichen.  Ihre MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. 

Ohne einheitliche digitale Standards ist  ein kurzfristiger Anbieterwechsel technisch nicht umsetzbar. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist das jetzt möglich. 

Verwechslungsgefahr vermeiden:
Eine Adresse allein reicht nicht aus, da in einem Gebäude mehrere Stromzähler existieren können. Die MaLo-ID stellt sicher, dass der richtige Zähler (und damit der richtige Haushalt) mit dem neuen Anbieter verknüpft wird.

Rechtsvorgabe:
Die MaLo-ID ist seit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2017 die offizielle Kennung für jede Verbrauchsstelle in Deutschland und damit eine zentrale Information für den Markt. Sie steht auf Ihrer Energierechnung oder kann beim Netzbetreiber erfragt werden.

Sie haben noch Fragen?

Verena Kekeisen
Tarifkundenberaterin
E-Mail schreiben