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Unser Nr.1 Ökowärmestrom für Wärmepumpen

Unser Wärmestrom für Wärmepumpen

Unser Wärmepumpenstrom bietet eine günstige Alternative zum normalen Haushaltsstrom, um Wärme oder Warmwasser zu erzeugen. Wärmepumpen nutzen hauptsächlich Energie aus Luft, Wasser oder Erdwärme. Nur damit sie ihren Dienst verrichten können, benötigen sie Strom. 

Wärmestrom für bestehende Anlagen

Für bestehende Wärmepumpen, Einbau bis Ende 2023, bieten wir mit dem Tarif Unser Nr. 1 Ökowärmestrom WP eine günstige Alternative zum normalen Haushaltsstrom in 100% Ökostromqualität. Der Staat unterstützt den positiven Beitrag von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen zur Energiewende mit verringerten Umlagen. Die wichtigste Voraussetzung für den Wärmestrom-Tarif: Ihre elektrisch angetriebene Wärmepumpe ist an einen zweiten separaten Zähler angeschlossen. (siehe Voraussetzungen) 

Sie können aber trotz Bestandsschutz bis 31.12.2028 freiwillig in die neuen Abrechnungsmodule des § 14a wechseln. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen erfüllt. Melden Sie sich dazu bei Ihrem Installateur der Ihr Gerät prüft und es beim Netzbetreiber anmeldet. So wechseln Sie in die neue Rechtslage und können die niedrigeren Netzentgelte nutzen. Wichtig: Nach dem Umstieg können Sie nicht mehr zurück wechseln.

Weniger Netzentgelt für neue Wärmepumpen 

Betreiber neuer Wärmepumpen, Einbau ab Anfang 2024, können den Tarif Unser Nr. 1 Ökowärmestrom WP 14a für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nutzen und profitieren außerdem von geringeren Kosten bei den Netzentgelten. Seit 2024 gelten Wärmepumpen (ab 4,2 kW) als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, für die der Netzbetreiber bei hoher Auslastung die Leistung drosseln darf. Im Gegenzug erhalten Betreiber, die sich für einen separaten Zähler ihrer Anlage entscheiden, reduzierte Netzentgelte (§ 14a Energiewirtschaftsgesetz, EnWG). Unser Tarif basiert auf der Auswahl von Modul 2 nach § 14a EnWG. 

Neue Wärmepumpen

Wenn Ihre Anlage ab 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurde, gelten die Regelungen des § 14a EnWG für neu errichtete Verbrauchseinrichtungen. Sie müssen vom Netzbetreiber steuerbar sein. 

Warum Sie zu Wärmestrom wechseln sollten

Weniger Kosten

Unsere Wärmestromtarife senken Ihre Stromkosten. Die Netzentgelte reduzieren sich auf bis zu 40%.

Nachhaltiger Strom

Mit Unser Nr.1 Ökowärmestrom WP und Unser Nr.1 Ökostwärmestrom WP 14a beziehen Sie 100% erneuerbare Energien für Ihre Wärmepumpe.

Zukunftsorientiert

Mit einem Wärmestromtarif tragen Sie zur Energiewende bei. Stromnetze werden entlastet, wenn Ihre Wärmepumpe steuerbar ist.

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Welche Voraussetzungen sollten für einen Wärmestromtarif erfüllt sein

Voraussetzung für die Nutzung von Wärmestrom: Die Wärmepumpe verfügt über einen eigenen Stromzähler und der allgemeine Haushaltsstrom läuft über einen anderen Zähler (getrennte Messung). Die Wärmepumpe muss dazu als unterbrechbare oder steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG vom zuständigen Netzbetreiber anerkannt sein. Wenn bei Ihnen zudem ein Doppeltarifzähler verbaut ist, können Sie noch einmal profitieren: Tagsüber gilt der Regeltarif (Hochtarif), nachts ist der Preis pro Kilowattstunde noch einmal um einige Cent günstiger (Niedrigtarif).  

So einfach geht der Wechsel

1. Vertragsabschluss

Schließen Sie jetzt hier online Ihren Vertrag ab - ganz bequem in nur wenigen Schritten. Einfach Wunsch-Tarif auswählen und los geht´s!

2. Ihr Wechsel

Wir kümmern uns um Ihren Wechsel und übernehmen alle Formalitäten wie z.B. die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Haben Sie etwas Geduld - dieser Schritt kann bis zu 14 Tagen dauern.

3. Willkommen

Sobald Ihr Lieferbeginn bestätigt ist, teilen wir Ihnen diesen mit. Zum Datum Ihres Lieferbeginns erfragen wir Ihren Zählerstand und schon sind Sie Kunde!

Überzeugt? Dann gleich wechseln.

Unser Nr. 1 Ökowärmestrom WP und WP14a

Unser Nr. 1 Ökowärmestrom WP 

Wärmepumpen mit getrennter Messung und Inbetriebnahme bis 31.12.2023

Erstlaufzeit von 24 Monaten und eingeschränkte Preisgarantie* bis 31.12.2027, gültig ab 1.1.2026
Eintarifzählernetto 1)brutto 2)
Grundpreis3/Monat8,36 €9,95 €
Arbeitspreis4/kWh (mit Umlagenbefreiung nach §22 EnFG)19,61 Cent23,34 Cent
Arbeitspreis/kWh21,00 Cent24,99 Cent
 
Zweitarifzählernetto 1)brutto 2)
Grundpreis3/Monat8,36 €9,95 €
Arbeitspreis/kWh   
Hochtarifzeit4 (mit Umlagenbefreiung nach §22 EnFG)23,81 Cent28,34 Cent
Hochtarifzeit25,20 Cent29,99 Cent
Niedertarifzeit4 (mit Umlagenbefreiung nach §22 EnFG)18,77 Cent22,34 Cent
Niedertarifzeit20,16 Cent23,99 Cent


 1)    Die Nettoarbeitspreise enthalten alle aktuellen Umlagen, Abgaben und Steuern in gesetzlicher Höhe, die Stromsteuer (derzeit: 2,050 ct/kWh), die KWKG-Umlage (derzeit: 0,446 ct/kWh), bei einer nach §22 EnFG privilegierten Wärmepumpe: 0 ct/kWh, die Offshore-Netzumlage (derzeit: 0,941 ct/kWh), bei einer nach §22 EnFG privilegierten Wärmepumpe: 0 ct/kWh, die Konzessionsabgabe (für Sondervertragskunden derzeit: 0,11 ct/kWh) sowie den reduzierten Netzentgelt-Arbeitspreis (bspw. im Netzgebiet des Regionalwerk Bodensee derzeit: 4,05 ct/kWh). Der Grundpreis ist von den vorgenannten Umlagen, Abgaben und Steuern nicht betroffen.
"Unser Nr. 1 Ökowärmestrom WP" ist nur gültig innerhalb des Netzgebietes der Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG.

2)    Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %). Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und kaufmännisch auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

3) Die Angabe des Gesamtgrund- und Gesamtarbeitspreises erfolgt rein informatorisch und unter Annahme der derzeitigen Höhe der unter Ziffer 2 aufgeführten Preisbestandteile. Es handelt sich nicht um eine verbindliche Angabe.

4) Für den reduzierten Gesamtarbeitspreis wird eine Umlagenprivilegierung für elektrisch betriebene Wärmepumpen nach § 22 EnFG angenommen, womit die Offshore-Netzumlage und KWKG-Umlage entfällt. Weitere Informationen zur Beantragung der Umlagenreduzierung finden Sie unter www.rw-bodensee.de/waermepumpen-umlagenbefreiung

Unser Nr. 1 Ökowärmestrom WP 14A

Wärmepumpen mit getrennter Messung und Inbetriebnahme ab 1.4.2024
basierend auf beim Netzbetreiber beantragtes Modul 2 nach §14a EnWG

Erstlaufzeit von 24 Monaten und eingeschränkte Preisgarantie* bis 31.12.2027, gültig ab 1.1.2026
Eintarifzählernetto 1)brutto 2)
Grundpreis3/Monat8,36 €9,95 €
Arbeitspreis4/kWh (mit Umlagenbefreiung nach §22 EnFG)18,77 Cent22,34 Cent
Arbeitspreis/kWh20,16 Cent23,99 Cent
 
Zweitarifzählernetto 1)brutto 2)
Grundpreis3/Monat8,36 €9,95 €
Arbeitspreis/kWh   
Hochtarifzeit4 (mit Umlagenbefreiung nach §22 EnFG)22,97 Cent27,34 Cent
Hochtarifzeit24,36 Cent28,99 Cent
Niedertarifzeit4 (mit Umlagenbefreiung nach §22 EnFG)17,93 Cent21,34 Cent
Niedertarifzeit19,32 Cent22,99 Cent


 1)    Die Nettoarbeitspreise enthalten alle aktuellen Umlagen, Abgaben und Steuern in gesetzlicher Höhe, die Stromsteuer (derzeit: 2,050 ct/kWh), die KWKG-Umlage (derzeit: 0,446 ct/kWh), bei einer nach §22 EnFG privilegierten Wärmepumpe: 0 ct/kWh, die Offshore-Netzumlage (derzeit: 0,941 ct/kWh), bei einer nach §22 EnFG privilegierten Wärmepumpe: 0 ct/kWh, die Konzessionsabgabe (für Sondervertragskunden derzeit: 0,11 ct/kWh) sowie den reduzierten Netzentgelt-Arbeitspreis (bspw. im Netzgebiet des Regionalwerk Bodensee derzeit: 4,05 ct/kWh). Der Grundpreis ist von den vorgenannten Umlagen, Abgaben und Steuern nicht betroffen.
"Unser Nr. 1 Ökowärmestrom WP" ist nur gültig innerhalb des Netzgebietes der Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG.

2)    Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %). Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und kaufmännisch auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

3) Die Angabe des Gesamtgrund- und Gesamtarbeitspreises erfolgt rein informatorisch und unter Annahme der derzeitigen Höhe der unter Ziffer 2 aufgeführten Preisbestandteile. Es handelt sich nicht um eine verbindliche Angabe.

4) Für den reduzierten Gesamtarbeitspreis wird eine Umlagenprivilegierung für elektrisch betriebene Wärmepumpen nach § 22 EnFG angenommen, womit die Offshore-Netzumlage und KWKG-Umlage entfällt. Weitere Informationen zur Beantragung der Umlagenreduzierung finden Sie unter www.rw-bodensee.de/waermepumpen-umlagenbefreiung

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Ivan Galic
Tarifkundenberater
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Unsere Wärmestrom-Tarife für Ihr Zuhause

Ob Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung: Bringen Sie wohlige Wärme in Ihr Zuhause. Wir bieten günstige Heizstrom-Tarife für Ihre Heizungsanlage. Das Wärmestrom-Angebot ist in ausgewählten Gemeinden in der Region verfügbar: 88097 Eriskirch, 88079 Kressbronn am Bodensee, 88085 Langenargen, 88074 Meckenbeuren, 88099 Neukirch, 88094 Oberteuringen und 88069 Tettnang.