Unser Nr.1 Ökowärmestrom für Wärmepumpen
Unser Wärmepumpenstrom bietet eine günstige Alternative zum normalen Haushaltsstrom, um Wärme oder Warmwasser zu erzeugen. Wärmepumpen nutzen hauptsächlich Energie aus Luft, Wasser oder Erdwärme. Nur damit sie ihren Dienst verrichten können, benötigen sie Strom.
Für bestehende Wärmepumpen, Einbau bis Ende 2023, bieten wir mit dem Tarif Unser Nr. 1 Ökowärmestrom WP eine günstige Alternative zum normalen Haushaltsstrom in 100% Ökostromqualität. Der Staat unterstützt den positiven Beitrag von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen zur Energiewende mit verringerten Umlagen. Die wichtigste Voraussetzung für den Wärmestrom-Tarif: Ihre elektrisch angetriebene Wärmepumpe ist an einen zweiten separaten Zähler angeschlossen. (siehe Voraussetzungen)
Sie können aber trotz Bestandsschutz bis 31.12.2028 freiwillig in die neuen Abrechnungsmodule des § 14a wechseln. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen erfüllt. Melden Sie sich dazu bei Ihrem Installateur der Ihr Gerät prüft und es beim Netzbetreiber anmeldet. So wechseln Sie in die neue Rechtslage und können die niedrigeren Netzentgelte nutzen. Wichtig: Nach dem Umstieg können Sie nicht mehr zurück wechseln.
Betreiber neuer Wärmepumpen, Einbau ab Anfang 2024, können den Tarif Unser Nr. 1 Ökowärmestrom WP 14a für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nutzen und profitieren außerdem von geringeren Kosten bei den Netzentgelten. Seit 2024 gelten Wärmepumpen (ab 4,2 kW) als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, für die der Netzbetreiber bei hoher Auslastung die Leistung drosseln darf. Im Gegenzug erhalten Betreiber, die sich für einen separaten Zähler ihrer Anlage entscheiden, reduzierte Netzentgelte (§ 14a Energiewirtschaftsgesetz, EnWG). Unser Tarif basiert auf der Auswahl von Modul 2 nach § 14a EnWG.
Unsere Wärmestromtarife senken Ihre Stromkosten. Die Netzentgelte reduzieren sich auf bis zu 40%.
Mit Unser Nr.1 Ökowärmestrom WP und Unser Nr.1 Ökostwärmestrom WP 14a beziehen Sie 100% erneuerbare Energien für Ihre Wärmepumpe.
Mit einem Wärmestromtarif tragen Sie zur Energiewende bei. Stromnetze werden entlastet, wenn Ihre Wärmepumpe steuerbar ist.
Voraussetzung für die Nutzung von Wärmestrom: Die Wärmepumpe verfügt über einen eigenen Stromzähler und der allgemeine Haushaltsstrom läuft über einen anderen Zähler (getrennte Messung). Die Wärmepumpe muss dazu als unterbrechbare oder steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG vom zuständigen Netzbetreiber anerkannt sein. Wenn bei Ihnen zudem ein Doppeltarifzähler verbaut ist, können Sie noch einmal profitieren: Tagsüber gilt der Regeltarif (Hochtarif), nachts ist der Preis pro Kilowattstunde noch einmal um einige Cent günstiger (Niedrigtarif).
1. Vertragsabschluss
Schließen Sie jetzt hier online Ihren Vertrag ab - ganz bequem in nur wenigen Schritten. Einfach Wunsch-Tarif auswählen und los geht´s!
2. Ihr Wechsel
Wir kümmern uns um Ihren Wechsel und übernehmen alle Formalitäten wie z.B. die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Haben Sie etwas Geduld - dieser Schritt kann bis zu 14 Tagen dauern.
3. Willkommen
Sobald Ihr Lieferbeginn bestätigt ist, teilen wir Ihnen diesen mit. Zum Datum Ihres Lieferbeginns erfragen wir Ihren Zählerstand und schon sind Sie Kunde!
Die WP 14a-Tarife sind sogenannte All-Inclusive-Tarife mit sämtlichen Leistungsbestandteilen für die Energiebelieferung. Die Netzentgelte sowie die dahinterstehende Netzentgeltreduzierung sind bei diesen Tarifen bereits mit enthalten. Die angegebenen Preise sind sogenannte "Endpreise" und im Vergleich zu klassischen Haushaltsstromtarifen deutlich günstiger.
Diese Voraussetzungen sollten für einen Wärmestromtarif erfüllt sein:
Hinweis:
Bei gemeinsamer Messung über einen Zweitarifzähler können nur die Kundinnen und Kunden mit einer Nachtspeicherheizung unseren Wärmestromtarif Unser Nr. 1 Ökowärmestrom SW nutzen. Kunden mit einer Wärmepumpe können in diesem Fall von unseren Haushaltsstrom-Tarifen profitieren.
Zweitarifzähler:
Beim Zweitarifzähler wird tagsüber der Stromverbrauch zum Hochtarif (HT) erfasst und nachts der Stromverbrauch zum günstigeren Niedertarif (NT). Bei einem Zweitarifzähler gibt es somit zwei Zählerstände, die Sie bei der Ablesung angeben müssen. Ihren Verbrauch für HT und NT finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Eintarifzähler:
Ein Eintarifzähler erfasst dagegen Ihren Stromverbrauch nur über ein Zählwerk. Hier kann nur ein Zählerstand abgelesen werden – entweder Haushaltsstrom oder Wärmestrom.
Damit Sie von Modul 2 profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Service-Seite.
Beim Heizstrom fallen im Gegensatz zum normalen Haushaltsstrom weniger Netzentgelte an, d. h. weniger Abgaben, die den Strompreis beeinflussen. Außerdem ist die Konzessionabgabe für die Gemeinde niedriger. Die geringeren Netzentgelte und die niedrigere Konzessionsabgabe geben wir an Sie weiter. Somit ist unser Heizstrom-Angebot günstiger als unsere anderen Stromtarife.
Heizstrom können Sie mit folgenden Heizgeräten nutzen:
Unsere Heizstrom-Tarife eignen sich hervorragend, um diese Geräte zu betreiben und so wohlige Wärme in Ihr Zuhause zu bringen.
Für Wärmestrom gibt es zwei Arten der Messung: Bei der getrennten Messung erfasst ein separater zweiter Zähler den Wärmestrom getrennt vom normalen Haushaltsstrom (für Licht, Küchengeräte etc.).
Eine gemeinsame Messung erfolgt über einen Zweitarifzähler. Dieser erfasst den Verbrauch tagsüber, wenn überwiegend normaler Haushaltsstrom benötigt wird, zum Hochtarif. Nachts, wenn überwiegend Wärmestrom benötigt wird, erfasst er den Verbrauch zum günstigeren Niedertarif.
Unsere Wärmestromtarife werden mit 100 % Ökostrom geliefert. Details hierzu finden Sie unter Stromkennzeichnung.
Ob Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung: Bringen Sie wohlige Wärme in Ihr Zuhause. Wir bieten günstige Heizstrom-Tarife für Ihre Heizungsanlage. Das Wärmestrom-Angebot ist in ausgewählten Gemeinden in der Region verfügbar: 88097 Eriskirch, 88079 Kressbronn am Bodensee, 88085 Langenargen, 88074 Meckenbeuren, 88099 Neukirch, 88094 Oberteuringen und 88069 Tettnang.