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Umlagenbefreiung für Wärmepumpen

Privilegierung für Wärmepumpen-Strom (§22 EnFG)

Wer eine Wärmepumpe betreibt, heizt sein Zuhause klimafreundlich. Der Staat unterstützt diesen Beitrag zur Energiewende, indem er die Besitzer von zwei staatlich festgelegten Umlagen Ihres Wärmepumpen-Strompreis befreit: der KWKG- und der Offshore-Netzumlage. Geregelt ist diese sogenannte Privilegierung im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in § 22. Beide Umlagen liegen im Jahr 2025 zusammen bei 1,3 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Umsatzsteuer). 

Voraussetzungen für die Umlagen-Befreiung

Die Umlage-Befreiung gilt für alle Wärmepumpen, neue und alte Geräte, und unabhängig von der Effizienz. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie bei der Privilegierung des Strompreises für Ihre Wärmepumpe nach § 22 EnFG berücktsicht werden:

  • Sie besitzen eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe.
  • Die Wärmepumpe läuft über einen zweiten, separaten Zähler.
  • Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten1 gemäß EU-Kommission.
  • Es bestehen keine Rückforderungs-Ansprüche2 seitens der EU.
  • Sie teilen uns mit, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
     

Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Neben den reduzierten Umlagen zahlen Wärmepumpen-Besitzer nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) weniger Netzentgelt. Denn die Wärmepumpe gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die positive Folge: eine weitere Senkung der Stromkosten. Auch mit nur einem Zähler und normalem Haushaltsstrom können Sie sparen und erhalten eine Pauschale von bis zu 190 € im Jahr. Mit einem zweiten Zähler haben Sie die Möglichkeit das Netzentgelt auf 40 % zu reduzieren.

Umlagenreduzierung für Wärmepumpe melden

Um Ihnen die Umlagenreduzierung weiterreichen zu können, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen nach § 22 EnFG erfüllt werden.

Anlagenbetreiber / Kunde

Anrede (Pflichtfeld)

Die elektrische Wärmepumpe wird an folgender Entnahmestelle betrieben:

Der Kunde versichert, dass hinter dem Zähler mit der genannten Zählernummer ausschließlich eine Wärmepumpe betrieben wird, deren Verbrauch damit durch eine separate Messeinrichtung erfasst wird.
Nur auszufüllen, wenn der Kunde Unternehmer ist: der Kunde versichert, dass

Mitteilungspflichten des Kunden

* Felder sind Pflichtfelder

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Kevin Sailer
Produktmanager
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