Ihre Jahresrechnung einfach erklärt

Alle Informationen zur Jahresrechnung für volle Kostentransparenz

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns Ihre Strom- oder Erdgasrechnung per Post – immer zu Jahresbeginn. Damit Sie sich besser zurechtfinden, soll unsere Beispielrechnung helfen, Ihre Fragen zu beantworten. Sie berücksichtigt alle Themen, die eine Rechnung enthalten kann. Aus diesem Grund muss sie nicht mit Ihrer persönlichen Rechnung identisch sein. Gerne stehen wir für Fragen auch telefonisch zur Verfügung. Unsere Kundenberater freuen sich auf Ihren Anruf.

So ist Ihre Rechnung aufgebaut

Berechnung der Abschlagszahlungen

Wie die Preisbremsen in Ihren Abschlägen berücksichtigt werden - Antworten auf häufige Fragen

So werden die Preisbremsen für Gas und Strom umgesetzt:

> Informationen zur Gaspreisbremse
> Informationen zur Strompreisbremse

Hierzu erhalten Sie in den nächsten Tagen eine gesonderte Nachricht, in der wir Ihnen den neuen Abschlag mitteilen.

Abschlagszahlung für Gas

Mit der Gasabrechnung im Februar erhalten Sie den Abschlag für die nächsten 11 Monate. Maßgeblich für die Höhe des neuen Abschlags ist der prognostizierte Jahresverbrauch mit Stand September 2022. Wenn dieser - beispielsweise aufgrund eines Umzuges - nicht vorliegt, gilt die Jahresprognose des Netzbetreibers. Die Preisbremse wird ab Ende März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Der 1. Abschlag im Januar entfällt und der Jahresverbrauch wird auf 11 Abschläge über die nächsten Monate verrechnet. 

Abschlagszahlung für Strom

Mit der Stromabrechnung im Februar erhalten Sie den Abschlag für die nächsten 11 Monate. Maßgeblich für die Höhe des neuen Abschlags ist der persönlich prognostizierte Jahresverbrauch. In der Regel beruht er auf den Daten des Vorjahresverbrauchs. Wenn dieser - beispielsweise aufgrund eines Umzuges - nicht vorliegt, gilt die Jahresprognose des Netzbetreibers. Die Preisbremse für Strom wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Die Monate Januar und Februar werden im März rückwirkend verrechnet.

Wenn Sie Ihren Abschlag für Gas und Strom monatlich per Dauerauftrag überweisen, erhalten Sie eine Gutschrift für die Januar-Überweisung von uns. Sie wird 14 Tage nach Rechungsdatum ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Bitte passen Sie nach Erhalt der Jahresrechnung mit der Mitteilung zum neuen Abschlag den Dauerauftrag für die kommenden Monate an. 

SEPA-Lastschriftmandat
Übrigens: Wenn Sie Ihre Abschläge über ein SEPA-Lastschriftmandat einziehen lassen, ändern wir Ihren Abschlag automatisch. Sie können die Zahlweise rund um die Uhr in unserem Online-Kundenportal ändern. Dazu einfach im Kundenportal erstmalig registrieren oder in das bestehende Kundenkonto mit Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort anmelden. 

Nein, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann müssen Sie nichts tun. Wir buchen mit Start der Gas- und Strompreisbremse automatisch den neuen Abschlagsbetrag bei Ihnen ab. Über Ihren neuen Abschlag werden wir Sie bis Ende Februar informieren.

Einmal jährlich errechnen wir anhand der von Ihnen mitgeteilten Zählerstände Ihren Strom- oder Ihren Gasverbrauch und somit Ihre Energiekosten. In unserer Jahresrechnung berücksichtigen wir dabei alle von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Je nachdem, ob die Differenz positiv oder negativ ausfällt, erhalten Sie Geld zurück oder müssen einen Betrag nachzahlen.

Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, die Abschlagshöhe individuell anzupassen. Einfach in unserem Kundencenter anrufen, E-Mail oder Brief an das Regionalwerk senden oder die Abschlagshöhe direkt im Online-Kundenportal anpassen – und unerwünschte Nachzahlungen sind passé.

Jeder Kunde, der seinen abgerechneten Zählerstand reklamiert, hat die Möglichkeit, diesen neu feststellen zu lassen. Hierfür braucht das Regionalwerk Bodensee den aktuellen Zählerstand oder den zum 31.12.2021 abgelesenen Wert. Bitte bedenken Sie, dass zwischen Ablesung Anfang Dezember und der Abrechnung Ende Dezember gerade jahreszeitenbedingt (Kälte, Urlaubs- und Feiertage) nochmal ein erhöhter Verbrauch von Energie entsteht,. Diese Tatsache berücksichtigt das Regionalwerk Bodensee in Ihrer Rechnung.

Halbjährliche Abrechnung

 Wenn Sie Ihren Verbrauch halbjährlich kontrollieren möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer zusätzlichen Abrechnung zum 30. Juni eines Jahres.
-> halbjährliche Abrechnung beantragen (PDF, 71 KB)
 

Rechnungszahlung

Sie haben noch kein Lastschriftverfahren mit uns vereinbart? Nutzen Sie diesen einfachen Weg zur Zahlung Ihrer Strom- oder Erdgasrechnung. Die Einzugsermächtigung können Sie sich bequem selbst einrichten in unserem Kundenportal.
 -> Login Kundenportal

Ebenso können Sie sich auch an unseren Kundenservice wenden. Dieser berät Sie gerne unter der Telefon 0800 11 22 008.

Bankverbindungen des Regionalwerks

Volksbank Friedrichshafen-Tettnang eG
IBAN DE22 6519 1500 0199 1990 00
BIC GENODESITET
Sparkasse Bodensee
IBAN DE53 6905 0001 0025 0050 00
BIC SOLADESIKNZ
Kontoinhaber: Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG

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