Plug In-Solarstromanlagen

Solarstrom produzieren ohne eigenes Dach?
- Das geht!

Bereits auf kleinen Flächen können Sie mit kompakten Solarpanels Ihren eigenen Solarstrom produzieren – egal ob auf dem Balkon oder der Terrasse. Die steckerfertige Photovoltaikanlage lässt sich leicht montieren und in Betrieb nehmen. Der produzierte Strom fließt dann direkt in den heimischen Stromkreis, sodass Ihre Haushaltsgeräte zuerst den Sonnenstrom nutzen. Damit senken Sie nicht nur Ihre Stromkosten, sondern leisten auch einen Beitrag zur Energiewende. 

Zu beachten ist: Das Einstecken einer Erzeugungsanlage bis 600 W (Wechselrichternennleistung) ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes (z. B. Fernseher) in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen. Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Ihre Vorteile

  • CO2- und Kostenersparnis durch eigene Nutzung des produzierten Stroms
  • Kostenfreie Anmeldung bei Ihrem Stromnetzbetreiber
  • Unkomplizierte Online-Registration bei der Bundesnetzagentur

Anforderungen an die Installation und den Betrieb 

 

Die Module/der Wechselrichter muss sich automatisch abschalten und trennen, wenn die Stromversorgung unterbrochen ist oder die Spannung oder die Frequenz von den zulässigen Werten abweicht. Davon ist auszugehen, wenn die Anlage den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 entspricht.

Schließen Sie nur steckerfertige Erzeugungsanlagen an, bei dem der Hersteller sowohl ein Einheitenzertifikat, als auch ein Zertifikat für den Netz und Anlagenschutz (NA-Schutz) vorlegen kann.

Der Anschluss an den Endstromkreis muss entweder fest (ohne Stecker, wie z. B. bei einem Herd) oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. nach VDE V 0628-1), unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1, erfolgen.

Wichtig: Der Anschluss und Betrieb einer PV-Anlage über einen „normalen" Stecker (z. B. Schuko-Stecker) ist nicht zulässig.

Soll die steckerfertige Erzeugungsanlage in einem vorhandenen Stromkreis zur Einspeisung genutzt werden, muss im Vorfeld eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Für eine normgerechte Installation müssen insbesondere die Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) und der VDE-AR-N-4105 eingehalten werden. Darin sind Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen enthalten. Nur so ist der Stromkreis vor Überlastung und Brand geschützt.

Der nach Norm geforderte Austausch der „normalen" (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Elektroinstallateur, um die Möglichkeit zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage unter Einhaltung der technischen Sicherheitsanforderungen abzuklären.

Grundsätzlich gilt: An einem Endstromkreis darf maximal eine Stromerzeugungseinrichtung angeschlossen werden.

Ist die Elektroinstallation bereits geprüft, eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach DIN VDE V 0628-1) installiert worden und verfügt die PV-Anlage über den entsprechenden Stecker, kann die PV-Anlage vom Laien ein-/ausgesteckt (in Betrieb genommen) werden.
 

Mit der „Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage" überprüfen wir, ob Ihr Zähler für den Betrieb Ihrer Anlage geeignet ist. Hat Ihr Zähler keine Rücklaufsperre, dann wird dieser kostenpflichtig ausgetauscht.

Auf die Montage eines Zweirichtungszählers kann verzichtet werden, wenn auf die Vergütung für die eventuell in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Energiemenge, nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), verzichtet wird und der vorhandene Zähler eine Rücklaufsperre besitzt.

Einen Stromzähler mit Rücklaufsperre erkennen Sie an diesem Symbol auf dem Zähler:

Der Betrieb einer PV-Anlage und eine damit eventuell verbundene Stromeinspeisung in das Stromnetz des Netzbetreibers mit einem nicht-rücklaufgesperrten Zähler verstößt gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Steckerfertige PV-Anlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Für Anlagen mit einer Leistung bis 600 W (Wechselrichternennleistung)  gibt es hierzu im Netzgebiet der Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co.KG ein entsprechendes Formular.

Für die Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Anmeldeformular (> Download)
  • Bild vom Zähler
  • Datenblatt der steckerfertigen Erzeugungsanlage (vom Hersteller
  • Einheitenzertifikat für Erzeugungsanlagen (nur auf Nachfrage vorzulegen)
  • Zertifikat für den NA-Schutz (nur auf Nachfrage vorzulegen)


Registrierung Markstammdatenregister

Alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Größe, müssen innerhalb eines Monats beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme angemeldet werden. Bitte informieren Sie uns und das Marktstammdatenregister bei zukünftigen Änderungen (z.B. Erweiterung, Austausch oder Demontage).

www.marktstammdatenregister.de/MaStR


Weitere Informationen zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen finden Sie im Forum Netztechnik und Netzbetrieb (FNN) des VDE:
www.vde.com

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. 

Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Ja. Mit der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551- 1) wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, PV-Anlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden. Der Anschluss darf aber ausschließlich über einen speziellen Stecker (nähere Informationen dazu sind unter Frage 11 zu finden) oder eine feste Installation erfolgen.

Ja. Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Evtl. muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.

Ja. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105), ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. So wie auch bei großen Verbrauchsgeräten (zum Beispiel Durchlauferhitzer) müssen die Netzbetreiber wissen, wo sie in ihrem Netz vorkommen. Das erleichtert und beschleunigt die Ursachensuche, wenn zum Beispiel unzulässige Netzrückwirkungen auftreten und benachbarte Netzkunden Probleme haben. Eine vereinfachte Inbetriebsetzung für steckerfertige PV-Anlagen wird mit der Neufassung der genannten Anwendungsregel unter festgelegten Bedingungen ermöglicht.

Nein. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornom DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

Bei Einhaltung einer normgerechten Inbetriebsetzung der steckerfertigen PV-Anlage besteht grundsätzlich keine Brandgefahr. Für eine normgerechte Installation müssen insbesondere die Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) eingehalten werden. Darin sind u. a. Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen enthalten.

Quelle: Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE

Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Thomas Harwardt
Team Netzbau
Telefon +49 7542 9379-166
E-Mail schreiben