Balkonkraftwerke
Bereits auf kleinen Flächen können Sie mit kompakten Solarpanels Ihren eigenen Solarstrom produzieren – egal ob auf dem Balkon oder der Terrasse. Ein Balkonkraftwerk lässt sich leicht montieren und in Betrieb nehmen. Der produzierte Strom fließt dann direkt in den heimischen Stromkreis, sodass Ihre Haushaltsgeräte zuerst den Sonnenstrom nutzen. Damit senken Sie nicht nur Ihre Stromkosten, sondern leisten auch einen Beitrag zur Energiewende.
Ab sofort müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister registrieren. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum Ablauf, die zu beachten sind.
Hier finden Sie Beispiele für gültige Zählernummern.
Zählerwechsel und Zählereinbau:
Sollte Ihr aktueller Stromzähler nicht für den Betrieb eines Balkonkraftwerkes geeignet sein, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei austauschen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Einspeisevergütung:
Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über eine Anmeldung durch Ihre Elektrofachkraft erfolgen.
Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf Einspeiser werden.
Technische Hinweise:
Informationen des VDE FNN zum Balkonkraftwerk
Bei Balkonkraftwerken mit unentgeltlicher Abnahme des Überschussstromes entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Registrierungspflicht beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt weiterhin bestehen. Eine Angabe der Zählernummer muss zur Zuordnung bei der Registrierung angegeben werden.
Zudem können jetzt Balkonkraftwerke bis insgesamt 2 kWp Modulleistung und 800 Watt Wechselrichternennleistung angemeldet werden. Der Betrieb der Balkonkraftwerke vor dem Umbau auf einen 2-Richtungszähler ist neuerdings zulässig.
Eine Verpflichtung zur Einbindung entfällt, wenn das Balkonkraftwerk gemäß § 14a EnWG mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen betrieben wird. Dieses Balkonkraftwerk wird nicht in der Anlagenzusammenfassung berücksichtigt.
Alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Größe, müssen innerhalb eines Monats beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme angemeldet werden. Bitte informieren Sie das Marktstammdatenregister über zukünftigen Änderungen (z.B. Erweiterung, Austausch oder Demontage).
Für die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister (MaStR) werden folgende Informationen benötigt:
Die hier genannte „Balkonkraftwerk“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann.
Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch ein Balkonkraftwerk ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts.
Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. der Einspeisung des Balkonkraftwerks. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung des Balkonkraftwerks im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.
Nein. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornom DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.
Diese sind mit Inkrafttreten des Solarpakets I ab dem 1. Juni 2024 erlaubt. Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig.
Für die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks ist kein Zählerwechsel erforderlich.
Quelle: Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Thomas Streicher
Team Netzbau
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