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Beratung zum Laden für Zuhause

Elektro-Mobilität

Elektromobilität in der Region Bodensee – das ist heute keine Zukunftsmusik mehr. Es gibt Ladesäulen des Regionalwerks in Eriskirch, Kressbronn a. B., Langenargen, Meckenbeuren, Oberteuringen, Neukirch und Tettnang. Und in Abstimmung mit unseren Gründungsgemeinden bauen wir unsere Infrastruktur weiter aus. Natürlich können Sie Ihren Stromer auch ganz bequem zu Hause aufladen. Dafür brauchen Sie eine so genannte Wallbox, die idealerweise in Ihrer Garage oder in Ihrem Carport angebracht ist. So können Sie Ihr Auto sogar mit dem Sonnenstrom laden, den Ihre Photovoltaikanlage produziert.

Die Wahl einer Wallbox ist nur ein Schritt hin zum selbstständigen Laden des E-Autos. Damit am Ende alles funktioniert, müssen Sie vorher mit Ihrem Elektroinstallateur Fragen zu Anschluss und Zählern klären.

Bestens beraten rund ums Thema Laden von zu Hause

Bei der Beratung rund um den Anschluss und die Installation der Ladestation klären Sie gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur Fragen wie zum Beispiel:

  • Ist die nötige Leistung an Ihrem Haus abrufbar?
  • Welche Änderungen müssen am Haus/an der Leitung vorgenommen werden?

Die Beratung rund um Tarife und Zähler beschäftigt sich mit Fragen wie

  • Passt Ihr Stromtarif zu Ihrem Ladeverhalten?
  • Brauchen Sie einen Zähler, der die kWh genau liefert, weil Sie bspw. einen Firmenwagen haben?
  • Zu welcher Tageszeit laden Sie Ihr Auto?

Jetzt Beratungstermin sichern!

Ihre Elektro-Fachbetriebe in der Region prüfen die Gegebenheiten vor Ort, liefern und installieren die Ladestation und sind Ihre Partner in der gesamten Auftragsabwicklung.

Wann und wo muss eine Wallbox genehmigt werden?

Wenn Sie eine Ladestation mit einer Leistung bis 11 kW anmelden möchten, informieren Sie uns bitte nach der Installation, welche Ladeeinrichtung installiert wurde und welcher eingetragene Elektrofachbetrieb die Installation vorgenommen hat. Die Anmeldung können Sie hier per Online-Formular senden: 

Ladestationen über 12 KW

Bei allen Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 12 kW muss für die Installation im Vorfeld die Zustimmung des Netzbetreibers eingeholt werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung mit der Zustimmung, oder falls notwendig, einer Kostenschätzung für die Anschlussverstärkung. Sollte ein eigener Zähler für die Ladeeinrichtung oder eine Steuerbarkeit nach § 14a EnWG benötigt werden, muss dieses über Ihren eingetragenen Elektrofachbetrieb beim Messstellenbetreiber beantragt werden.

Öffentliche Ladestationen für E-Autos in der Region

Bei unseren Ladestationen in den Gemeinden Oberteuringen, Eriskirch, Kressbronn, Langenargen, Meckenbeuren, Neukirch und Tettnang finden Sie immer eine Anlaufstelle in der Nähe, an der Sie Ihr Elektroauto sicher und bequem mit Ökostrom auftanken können.

 

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Kevin Sailer
Produktmanager
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