Grundversorgung Strom
Die Grundversorgung mit dem Regionalwerk ist ganz einfach: Als Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG bieten wir allen Kunden in Niederspannung und Niederdruck jederzeit eine flexible Energielieferung in der Grundversorgung an. Wenn Sie in unser Versorgungsgebiet ziehen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie als Haushaltskunde (§36 EnWG) gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sicher und zuverlässig – ohne jegliche Formalitäten. Und das ab 01.01.2024 mit 100% Wasserkraft-Ökostrom aus der Alpenregion. Sie können nach dem Einzug erstmal in Ruhe alle Kisten auspacken, solange sorgen wir dafür, dass es Ihnen an nichts fehlt.
Unser Tipp: Sparen Sie mit den günstigen Stromtarifen außerhalb der Grundversorgung und profitieren Sie von einer Preisgarantie und Bestpreisabrechnung. Suchen Sie sich einfach den passenden Stromtarif in unserem Tarifrechner.
Wie lange Sie diesen Tarif nutzen, bleibt Ihre Entscheidung. Denn Sie können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen wieder wechseln. In der Grundversorgung brauchen Sie nicht bis zum Monatsende mit einer Kündigung warten. Unser Tipp: Sparen Sie noch mehr mit unseren Nr. 1 Strom-Angeboten mit Preisgarantie und Bestpreis-Angebot außerhalb der Grundversorgung. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif der für Sie passende ist.
Bei der Grundversorgung handelt es sich um einen Standard-Tarif, mit dem jeder Haushalt bundesweit automatisch mit Energie versorgt wird. Als Grundversorger gilt, wer die meisten Haushaltskunden versorgt – in den Gemeinden Eriskirch, Kressbron, Langenargen, Meckenbeuren, Neukirch, Oberteuringen und Tettnang sind das wir, das Regionalwerk Bodensee. Falls Sie beispielsweise nach Eriskirch ziehen und in Ihrer neuen Wohnung das Licht anschalten, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung – außer Sie haben bereits einen Vertrag für ein anderes Stromprodukt abgeschlossen.
Die überwiegende Zahl unserer Privat- und Geschäftskunden entscheiden sich für unsere Nr. 1-Strom-Produkte, da sie günstiger sind als die Grundversorgung.
Wenn ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert, weil er beispielsweise die Netzentgelte gegenüber dem Netzbetreiber nicht wie vereinbart zahlt, oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel, können Haushaltskunden in die Ersatzversorgung fallen. Diese übernimmt der zuständige Grundversorger ohne Versorgungsunterbrechung für maximal 3 Monate. In der Regel gelten die meisten Vorschriften aus der Grundversorgungsverordnung.
Ja natürlich! Unsere Gastarife Nr. 1 Gas und Nr. 1 Gas 10% Bio können Sie mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit Preisgarantie und Bestpreisabrechnung buchen. Welcher der passende für Sie ist, können Sie ganz unkompliziert mit unserem Gaspreisrechner herausfinden.
Wenn die Wohnung vom Eigentümer als Leerstand gemeldet wird, haben wir als örtlicher Grundversorger die Pflicht, die Energielieferung sicherzustellen und zu gewährleisten. Im Grundversorgungstarif berechnen wir einen Grund- und einen Arbeitspreis. Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchte Kilowattstunde. Der Grundpreis enthält Preisbestandteile, die unabhängig vom Verbrauch sind.
Bei Neukunden, deren bisherigen Jahresverbrauch wir noch nicht kennen, wird der Abschlag erst einmal pauschal angesetzt. Bitte melden Sie sich gerne, wenn der Abschlag nicht ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Dann passen wir ihn selbstverständlich an.
Kontaktieren Sie uns einfach unter Telefon 0800 11 22 008 oder persönlich in unserem Kundencenter.