Messstellenbetrieb

Informationen zum Messstellenbetrieb

Um die Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben, trat 2016 das Messstellenbetriebs-Gesetz (MsbG) in Kraft. Das Ziel: Bis zum Jahr 2032 sollen alle herkömmlichen Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme ersetzt werden. Die Regionalwerk Bodensee Netze GmbH und Co.KG ist als Messstellenbetreiber für die Umsetzung des Gesetzes im Netzgebiet verantwortlich.

Hier finden Sie alle Informationen über die zukünftige Aussattung von Messstellen mit Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG):

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt ab dem Jahr 2017 die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Für den Einbau gelten die vorgeschriebenen Preisobergrenzen gemäß §§ 30-31 MsbG, die sich am Jahresverbrauch bzw. der installierten Leistung für dezentrale Erzeugungsanlage orientieren.


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Die Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG ist ein nach § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die Abwicklung der Geschäftsprozesse nach dem Beschluss BK6-06-009 (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, GPKE) weicht für die Vertriebsorganisation der Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG nach der Option aus Ziffer 6. BK6-06-009 von den Vorgaben ab.

Die Anwendung dieser Option erfolgt gegenüber den anderen Lieferanten diskriminierungsfrei. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden. 

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Tobias Romann
Netz- und Messdienstleistungen
Telefon +49 7542 9379-184
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