Häufige Fragen
Ob Sie Informationen zu Ihrem Energietarif, Ihren Abschlägen oder Wallboxen zum Laden von E-Autos suchen: Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Produkte und Services.
Um auf Ihre individuellen Bedürfnisse optimal eingehen zu können, bieten wir Ihnen zwei Stromtarife an: Nr. 1 Strom, das Angebot für eine zuverlässige Versorgung zum fairen Tarif mit Preisgarantie, und Nr. 1 Öko-Strom für alle, die außerdem Wert auf Nachhaltigkeit legen und erneuerbare Energien bei der Wahl ihres Stromtarifs bevorzugen. Welches der passende Tarif für Sie ist, können Sie ganz unkompliziert mit unserem Strompreisrechner herausfinden.
Um auf Ihre individuellen Bedürfnisse optimal eingehen zu können, bieten wir Ihnen zwei Erdgastarife an: Nr. 1 Gas, das Angebot für eine zuverlässige Versorgung zum fairen Tarif mit Preisgarantie, und Nr. 1 Gas 10% Bio für alle, die klimafreundlich heizen wollen. Dieser Tarif hat ein weiteres Plus: Sie erfüllen damit die Vorgaben des EWärmeG bei einer Heizungsmodernisierung,, in Kombination mit einem energetischen Sanierungsfahrplan ( > weitere Infos zu den Vorgaben des EWärmeG). Welches der passende Gastarif für Sie ist, können Sie ganz unkompliziert mit unserem Gaspreisrechner herausfinden.
Wir bieten unsere Strom- und Gastarife mit einer eingeschränkten Preisgarantie an. Diese begrenzt sich auf den Energiekostenanteil, nicht aber auf Netznutzungsentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Netznutzungsentgelten, Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden. Die Laufzeit der Netto-Preisgarantie beginnt mit Start der Lieferung (vgl. Allgemeine Vertragsbedingungen).
Bei uns profitieren Sie nicht nur von günstigen Strom und Gastarifen, sondern auch vom persönlichen Service vor Ort: Wir kümmern uns schnell um Ihre Anliegen. Wir bieten Ihnen eine sichere, komfortable und einfache Strom- und Gasversorgung. Und als lokaler Versorger unterstützen und fördern wir unsere Region. Sie sehen – viele gute Gründe sprechen für das Regionalwerk Bodensee, Ihren Versorger vor Ort!
Nein, der örtliche Grundversorger ist nach §38 des Energieversorgungsgesetzes verpflichtet, für den zahlungsunfähigen Anbieter von Strom und Gas einzuspringen und die Ersatzversorgung für drei Monate zu übernehmen. Dies geschieht automatisch, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Wenn Sie keinen neuen Vertrag abschließen, werden Sie nach Ablauf der drei Monate zu den Preisen und Konditionen der Grundversorgung beliefert. Wir empfehlen Ihnen, einen neuen für Sie passenden Tarif abzuschließen.
Wir beliefern als langjähriger und zuverlässiger Anbieter die Bodensee-Region mit Strom und Erdgas. Sie möchten eine möglichst lange Preisgarantie? Wir bieten unsere Produkte auch mit einer attraktiven Preisgarantie an – probieren Sie unseren Tarifberater gleich online aus. Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite.
Die normale Haushaltssteckdose ist für die dauerhaft hohe Belastung nicht ausgelegt, so dass die Installation einer Wand-Ladestation, auch Wallbox genannt, empfohlen wird. Die Wallbox wird normalerweise an eine Starkstromleitung angeschlossen, so dass Sie mit höherer Leistung und damit schneller laden können. Da das E-Fahrzeug zu Hause oder beim Arbeitgeber meist über längere Zeit steht, reicht eine Leistung von 3,7 bis 11 kW für eine Wallbox in der Regel aus. Darüber hinaus haben alle Wallboxen einen FI-Schutzschalter integriert. Dieser verhindert, dass eine Person einen Stromschlag bekommt, falls ein Kontakt feucht geworden ist oder eine Leitung defekt sein sollte.
Primär für die Nutzung im Innenbereich (private Garage, Tiefgarage, etc.)
Wandmontage
In der Regel Wechselstrom (AC)
Typische AC-Ladeleistungen: 3,7 kW / 11 kW / 22 kW
Primär für die Nutzung im Außenbereich, da wetterfest und vor Vandalismus geschützt (öffentliche Parkplätze, etc.)
Bodenaufstellung
Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC)
Typische AC-Ladeleistungen: 11 kW / 22 kW / 44 kW
Typische DC-Ladeleistungen: 50 kW bis zu 400 kW
Einen Überblick aller Ladesäulen des Regionalwerks finden Sie hier.
>> unsere Ladesäulen
Sollten Sie eine Ladeinfrastruktur lediglich anmelden wollen, so ist der jeweilige Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. In unserem Netzbetrieb handelt es sich hierbei um die Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co.KG.
>> Ladeeinrichtung anmelden beim Regionalwerk Bodensee Netze
Das Leitungsnetz innerhalb eines Straßenzugs oder eines Wohnviertels verfügt über eine definierte Leistung. Diese Leistung ist tendenziell sehr großzügig berechnet. Sollten allerdings mehrere Haushalte zeitgleich einen hohen Stromverbrauch haben (z.B. weil abends mehrere Wallboxen laden), kann es unter Umständen zu Engpässen kommen. Durch das Anmeldungsverfahren sind die Netzbetreiber frühzeitig informiert, in welchen Gebieten Ladestationen angebracht werden und haben somit die Möglichkeit, rechtzeitig die Leitungen und Netze zu verstärken oder auszubauen.
Erläuterungen zum Aufbau und den Bestandteilen der Jahresrechnung finden Sie unter
>> Rechnungserläuterung
Sie erhalten routinemäßig einmal im Jahr eine Rechnung. Darin werden Ihre zuvor gezahlten Abschläge berücksichtigt.
Halbjährliche Rechnung
Wenn Sie Ihren Energieverbrauch senken und ihren Verbrauch genauer kontrollieren möchten, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer halbjährlichen Abrechnung, jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember. So sehen Sie bereits im Sommer, wie sich Ihre Sparmaßnahmen auswirken. Die Kosten für diesen Service betragen lediglich 15 Euro im Jahr.
>> halbjährliche Rechnungsstellung beantragen (PDF, 71 KB)
Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung steht Ihnen unser Kundenservice unter Telefon 0800 11 22 008 zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden oder persönlich in unserem Kundencenter vorbeikommen.
Ihre personenbezogenen Daten können Sie bequem rund um die Uhr im Online-Kundenportal ändern. Dazu einfach im Kundenportal erstmalig registrieren oder in das bestehende Kundenkonto mit Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort anmelden. Gerne können Sie uns auch unsere Service-Mitarbeiter wenden.
Bei Neukunden, deren bisherigen Jahresverbrauch wir noch nicht kennen, wird der Abschlag erst einmal pauschal angesetzt. Bitte melden Sie sich gerne, wenn der Abschlag nicht ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Dann passen wir ihn selbstverständlich an.
Kontaktieren Sie uns einfach unter Telefon 0800 11 22 008 oder persönlich in unserem Kundencenter.
Sobald der genaue Termin für Ihren Umzug feststeht, können Sie Ihren Energieliefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Das erledigen Sie am schnellsten direkt in Ihrem persönlichen Kundenbereich im Kundenportal. Oder Sie schreiben uns per Mail, Fax oder Brief. Wir schicken Ihnen die erforderlichen Vertragsunterlagen für die neue Verbrauchsstelle zu und beraten Sie gern, wenn Sie noch Fragen haben, unter unserer Servicenummer 0800 11 22008.
>> Strom und Gas ummelden
Melden Sie uns Ihren Umzug, sobald Sie Ihre neue Wohnung oder Ihr Haus übernommen haben – spätestens jedoch in den ersten sechs Wochen nach dem Einzug.
Diese Informationen benötigen wir zur neuen Lieferstelle:
Nein, beim Strom- und Gasanbieterwechsel kann nichts schiefgehen. In Deutschland ist dem Verbraucher per Gesetz eine durchgängige Versorgung garantiert – ganz gleich, bei welchem Anbieter er ist. Wenn Sie zu einem regionalen Ökostrom- und Ökogas-Anbieter wie dem Regionalwerk Bodensee wechseln hat das für Sie also nur zwei Auswirkungen: Sie werden zuverlässig und sicher vor Ort versorgt und Sie schützen das Klima.
Melden Sie einfach Strom oder Gas bei uns an. Vorher nicht vergessen, bei der Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll des Zählerstands zu machen. Genaue Infos finden Sie hier:
> Strom und Gas anmelden
Falls wir nicht alles klären konnten, melden Sie sich gern telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Rathaus vor Ort.