Grundversorgung Erdgas

Zuverlässig Erdgas beziehen

Sie sind gerade am Umziehen und haben keine Zeit, sich nach einem neuen Energielieferanten umzusehen? Solange ihre Wohnung angemeldet ist, werden Sie als Privatkunde immer mit Gas versorgt – und zwar in der Grund- und Ersatzversorgung. Unsere Kunden wissen, dass Sie sich auf uns verlassen können, wenn sie ihre Heizung aufdrehen. Mit unserem Heizgas machen wir es in der Bodensee-Region nicht nur warm, sondern auch gemütlich.

Verschaffen Sie sich Freiraum - dank kurzer Laufzeit

Die Grundversorgung des Regionalwerks Bodensee ist ganz einfach: Wenn Sie in unser Grundversorgungsgebiet ziehen und keinen anderen Erdgasvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie als Haushaltskunde (§3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung im Niederdrucknetz (GasGVV) – ohne jegliche Formalitäten. Sie können nach dem Einzug erstmal in Ruhe alle Kisten auspacken, solange sorgen wir dafür, dass es Ihnen an nichts fehlt.

Ihre Vorteile

  • Sie bleiben flexibel: keine Mindestvertragslaufzeit
  • Perfekt zum Testen: jederzeit kündbar
  • Persönliche Beratung
  • Energieversorger vor Ort
  • Kundenfreundliche Öffnungszeiten
  • Wertschöpfung für die Region

Allgemeine Preise aus der Grundversorgung

Gültig ab 1. Juli 2024

Grund- und Ersatzversorgung 
1. Stufe bis 6.250 kWh

Keine Erstlaufzeit, ohne Preisgarantie, gültig ab 1.7.2024
Arbeitspreis (ct/kWh) 18,15 netto1) 21,60 brutto2)
Grundpreis (EUR/Monat) 4,39 netto 5,23 brutto

Grund- und Ersatzversorgung
2. Stufe von 6.251 kWh bis 100.000 kWh

Keine Erstlaufzeit, ohne Preisgarantie, gültig ab 1.7.2024
Arbeitspreis (ct/kWh) 16,69 netto 19,87 brutto
Grundpreis (EUR/Monat) 12,02 netto 14,30 brutto

Grund- und Ersatzversorgung
3. Stufe ab 100.000 kWh

Keine Erstlaufzeit, keine Preisgarantie, gültig ab 1.7.2024
Arbeitspreis (ct/kWh) 16,61 netto 19,77 brutto
Grundpreis (EUR/Monat) 18,06 netto 21,49 brutto

1) Nettopreise ohne Umsatzsteuer (zzt. 19%). Die im Preisblatt genannten Nettopreise beinhalten: die Erdgassteuer zzt. 0,55 Cent/kWh, die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung zzt. 0,22 Cent/kWh, die CO2-Abgabe von zzt. 0,816 Cent/kWh, die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 0,00 Cent/kWh, die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,25 Cent/kWh, die SLP-Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,00 Cent/kWh.

2) Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (zzt. 19%). Die Mehrwertsteuer wird auf die Nettopreise aufgeschlagen. Sollte die Mehrwertsteuer geändert werden, werden die Bruttopreise entsprechend angepasst.

Einfach aus der Grundversorgung wechseln

Wie lange Sie diesen Tarif nutzen, bleibt Ihre Entscheidung. Denn Sie können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen wieder wechseln. In der Grundversorgung brauchen Sie nicht bis zum Monatsende mit einer Kündigung warten. Unser Tipp: Sparen Sie noch mehr mit unseren Nr. 1 Gas-Angeboten mit Preisgarantie und Bestpreis-Angebot außerhalb der Grundversorgung. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif der für Sie passende ist.

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Das wollen andere Kunden wissen

Als Privatperson haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung mit Erdgas. Wenn Sie also umziehen und keinen Energielieferanten mit der Versorgung beauftragen, werden Sie zum Standardtarif von Ihrem Grundversorger beliefert, wenn der Zähler bekannt ist. Als Grundversorger gilt, wer die meisten Haushaltskunden versorgt – in den Gemeinden Eriskirch, Langenargen, Meckenbeuren, Oberteuringen und Tettnang sind das wir, das Regionalwerk Bodensee. Falls Sie beispielsweise nach Langenargen ziehen und in Ihrer neuen Wohnung die Heizung aufdrehen, mit warmem Wasser duschen oder auf dem Gasherd kochen möchten, fallen Sie in die Grundversorgung - außer Sie haben bereits einen Vertrag für ein anderes Erdgasprodukt abgeschlossen. Die überwiegende Zahl unserer Privat- und Geschäftskunden entscheiden sich für unsere Nr. 1 Gas-Produkte, da sie günstiger sind als die Grundversorgung.

Wenn ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert, weil er beispielsweise die Netzentgelte gegenüber dem Netzbetreiber nicht wie vereinbart zahlt, oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel, können Haushaltskunden in die Ersatzversorgung fallen. Diese übernimmt der zuständige Grundversorger ohne Versorgungsunterbrechung für maximal 3 Monate. In der Regel gelten die meisten Vorschriften aus der Grundversorgungsverordnung.

Wenn die Wohnung vom Eigentümer als Leerstand gemeldet wird, haben wir als örtlicher Grundversorger die Pflicht, die Energielieferung sicherzustellen und zu gewährleisten. Im Grundversorgungstarif berechnen wir einen Grund- und einen Arbeitspreis. Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchte Kilowattstunde. Der Grundpreis enthält Preisbestandteile, die unabhängig vom Verbrauch sind.

Ja natürlich! Unsere Gastarife Nr. 1 Gas und Nr. 1 Gas 10% Bio können Sie mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit Preisgarantie und Bestpreisabrechnung buchen. Welcher der passende für Sie ist, können Sie ganz unkompliziert mit unserem Gaspreisrechner herausfinden.

Bei uns profitieren Sie nicht nur von günstigen Strom und Gastarifen, sondern auch vom persönlichen Service vor Ort: Wir kümmern uns schnell um Ihre Anliegen. Wir bieten Ihnen eine sichere, komfortable und einfache Strom- und Gasversorgung. Und als lokaler Versorger unterstützen und fördern wir unsere Region. Sie sehen – viele gute Gründe sprechen für das Regionalwerk Bodensee, Ihren Versorger vor Ort!

Bei Neukunden, deren bisherigen Jahresverbrauch wir noch nicht kennen, wird der Abschlag erst einmal pauschal angesetzt. Bitte melden Sie sich gerne, wenn der Abschlag nicht ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Dann passen wir ihn selbstverständlich an.
Kontaktieren Sie uns einfach unter Telefon 0800 11 22 008  oder persönlich in unserem Kundencenter.

  • Ruhig bleiben! 
    Aus Sicherheitsgründen mischen wir dem von Natur aus geruchlosen Erdgas einen penetranten Geruchsstoff bei. So können selbst geringe Gasmengen deutlich wahrgenommen werden.

  • Keine Flammen oder Funken! 
    Öffnen Sie Fenster und Türen möglichst weit und verlassen Sie anschließend sofort den Raum. Vermeiden sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Machen Sie Ihre Zigaretten aus, löschen Sie alle Kerzen und offenes Feuer. Betätigen Sie keine Lichtschalter- oder Geräte und ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose! Schalten Sie auf keinen Fall einen Ventilator, eine Dunstabzugshaube oder Klimaanlage ein, um die Gaskonzentration im Raum zu senken. 
    Ebenfalls wichtig: Auf keinen Fall das Telefon oder Handy im Haus benutzen. 

  • Gashahn zudrehen! 
    Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitungen.

  • Mitbewohner warnen 
    Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Wichtig: Klopfen, nicht klingeln! Verlassen Sie dann so schnell wie möglich das Haus.

  • Verlassen Sie das Haus und rufen Sie dann den Bereitschaftsdienst Ihres zuständigen Netzbetreibers in Kressbronn, Meckenbeuren, Oberteuringen und Tettnang ist das die Regionalwerk Bodensee Netze Gmbh & Co. KG
    Die Rufnummer finden Sie meist am Zähler selbst bzw. am Zählerschrank. Der Bereitschaftsdienst des Regionalwerks ist rund um die Uhr für Sie erreichbar unter Telefon 0800 9379-299.