Zählerablesung 2022 beginnt

In den nächsten Tagen erhalten unsere Kunden die Mitteilung zur jährlichen Zählerablesung. Abgabefrist ist der 31.12.22.

Der Strom- und Gasnetzbetreiber Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG sendet ab 5. Dezember 2022 allen Haushalten die Aufforderung zur diesjährigen Zählerablesung zu. Kunden mit einer E-Mail-Adresse werden per E-Mail angeschrieben. Alle anderen per Post.

Bis zum 31. Dezember 2022 müssen Sie Ihren Zählerstand abgelesen und dem Regionalwerk mitgeteilt haben. Sie können uns den aktuellen Stand auf verschiedenen Wegen mitteilen:

  • Über Ihr Smartphone oder Tablet per QR-Code
  • über das Internet auf einer speziellen Webseite
  • oder portofrei per Post durch eine Antwortkarte

Eine Ablesung bei Ihnen Zuhause durch einen Mitarbeiter des Regionalwerks wird es so wie bereits in den beiden vergangenen Jahren nicht mehr geben. Und auch wenn Sie kein Strom- oder Gaskunde bei der Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG sind, müssen Sie Ihren Zählerstand übermitteln. Denn die Tochtergesellschaft Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG ist als Strom- und Gasnetzbetreiber sowie „Messstellenbetreiber“ in der Region für die technische Stromversorgung und damit die Zählerstanderfassung gesetzlich verantwortlich.

>> So teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit